Die Entwicklung der Zahnmedizin - speziell der Bereich der Implantologie - schreitet schnell voran. Unsere Redaktion sichtet die Vielzahl an Informationen und stellt hier für Sie Interessantes und Neues zum Thema zusammen:
Der Kampf gegen frühkindliche Karies soll künftig flächendeckend auch im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verankert werden. Für dieses versorgungspolitisch wichtige Ziel hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) am 16. April 2015 in Berlin zwei entsprechende Anträge in den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingebracht, die vom Plenum des G-BA zur weiteren Beratung angenommen wurden.
Das wichtigste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung könne damit nach Abschluss der Beratungen formal entscheiden, ob Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen für Kinder bereits ab dem 6. Lebensmonat sowie Maßnahmen zur Schmelzhärtung ab dem 12. Lebensmonat bei Vorliegen einer Kariesläsion künftig von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden müssen.
„Mit ihrem wissenschaftlichen Konzept zur Vermeidung frühkindlicher Karies hat die Zahnärzteschaft bereits im Jahr 2014 einen wichtigen Vorstoß unternommen, um eine Lücke bei der Vermeidung und Behandlung von sogenannter Nuckelflaschenkaries zu schließen. Die Beratungsanträge im G-BA sind ein weiterer Impuls für die umfassende Umsetzung der in diesem Konzept aufgezeigten Empfehlungen. Auf der Grundlage einer Expertise der Weltgesundheitsorganisation und des Weltzahnärzteverbands haben wir für Deutschland unter anderem das Ziel formuliert, dass im Jahr 2020 80 Prozent der Sechs- bis Siebenjährigen kariesfrei sein sollen. Diese Vorgabe gilt es nun auch mit den Partnern der Selbstverwaltung gemeinsam zu erreichen“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV.
Zum weiteren Ablauf heißt es, die in den Anträgen beschriebenen Methoden werden zunächst durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bewertet. Durch den G-BA soll dann im Anschluss ein formaler Rechtsrahmen geschaffen werden, der die zahnärztliche Vorsorge für Säuglinge und Kleinkinder zulasten der GKV ermöglicht, so die KZBV.
Das Konzept für die zahnmedizinische Prävention bei Kleinkindern „Frühkindliche Karies vermeiden“ soll dazu beitragen, ein optimales Gesundheitsverhalten und die bestmöglichen Voraussetzungen für eine dauerhafte Zahn- und Mundgesundheit bei dieser besonders vulnerablen Patientengruppe zu etablieren sowie Karies, Zahnfleischentzündungen, Zahnverlust und daraus resultierende Folgeerkrankungen zu vermeiden. Das Konzept kann im Internet abgerufen werden unter www.kzbv.de/konzept-ecc.
Quelle: www. dzw.de