Die Entwicklung der Zahnmedizin - speziell der Bereich der Implantologie - schreitet schnell voran. Unsere Redaktion sichtet die Vielzahl an Informationen und stellt hier für Sie Interessantes und Neues zum Thema zusammen:
Der demografische Wandel birgt Herausforderungen – zahnärztliche Versorgungsstrukturen sowie die Kompetenzen des zahnärztlichen Behandlungsteams müssen künftig diesen besonderen Problemstellungen gewachsen sein. Deshalb hat der Vorstand der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) vor Kurzem ein dreiseitiges Memorandum mit sieben Punkten verabschiedet, „das konkrete Handlungsoptionen skizziert und damit wesentliche Eckpfeiler seiner zukünftigen professionspolitischen Ausrichtung benennt“, heißt es im aktuellen Klartext der BZÄK.
Die Kerninhalte
1. Die zahnmedizinische Versorgung ist Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Altersbedingte Funktionseinschränkungen und Multimorbidität fordern den Berufsstand in seiner gerodontologischen und medizinischen Kompetenz: Die novellierte Approbationsordnung für Zahnärzte, Fortbildungsangebote für das gesamte Behandlungsteam, interdisziplinäre Präventions- und Therapieangebote sowie das Reformkonzept „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“ sind wichtige Grundpfeiler und weiter auszubauen beziehungsweise anzuwenden.
2. Wechselseitige Beeinflussungen von Mundgesundheit und Allgemeingesundheit sind zunehmend wissenschaftlich belegt. Die zahnmedizinische Forschung muss – unterstützt durch die Standespolitik – sich verstärkt interdisziplinär öffnen und gemeinsame Forschungsvorhaben von Zahnmedizin und Medizin zu spezifischen Erkrankungsbildern initiieren.
3. Die Besiedlung im ländlichen Raum ist deutlich rückläufig. Um Unterstützungsmaßnahmen, übergreifende Steuerungsprozesse, lokale Förderung zum Erhalt der flächendeckenden zahnärztlichen Versorgung einzuleiten, müssen Abstimmungsprozesse mit Städten, Gemeinden und zahnärztlicher Selbstverwaltung deutlich intensiviert werden.
4. Konzentrationsprozesse im zahnärztlichen Berufsstand – größere Praxiseinheiten sowie andere Berufsausübungsformen vor allem im städtischen Raum – sind festzustellen. Diese Entwicklungen werden im Berufsstand durch Prozesse im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf begleitet. Weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung, mit Blick auf alternative Berufsausübungsformen, müssen von der Selbstverwaltung formuliert werden. „Deprofessionalisierungsgefahren“ des Berufsstands wird damit begegnet.
5. Neben der Unterstützung der freiberuflichen Berufsausübung des Zahnarztes ist das zahnmedizinische Hilfspersonal durch gezielte Kompetenzangebote vorzubereiten und einzubeziehen.
6. Die Delegation an vorhandene Fachkräfte ist praktikabel, sinnvoll und klar rechtlich geregelt. Dabei ist jedoch die Qualifikation entscheidend. Eine Substitution von Leistungen wird abgelehnt. Ausführlich heißt es dazu: „Die Delegation von zahnärztlichen Leistungen ist schon heute rechtlich klar geregelt. Hier besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Die zukünftige Frage ist deshalb nicht Delegation ja oder nein, sondern Delegation wie und an wen? Das Problem liegt demnach in der fachlichen Qualifikation derjenigen, an die Zahnärzte Aufgaben delegieren können. Hier sind klare Definitionen erforderlich. Eine Substitution von Leistungen lehnt die BZÄK ab. Sie führt zur weiteren Fragmentierung der Gesundheitsberufe, dies wiederum zu einem erhöhten Qualifizierungs-, Kommunikations- und Koordinierungsbedarf. Eine Delegation an vorhandene Fachkräfte dagegen ist praktikabel und sinnvoll.“
7. Die Veränderungen sind durch Versorgungsforschung zu begleiten und einem professionspolitischen Monitoring zu unterwerfen, um flexibel und zeitnah reagieren zu können.
Quelle: www.dzw.de
Das Memorandum steht auch auf der Internetseite der BZÄK unter www.bzaek.de zum Herunterladen zur Verfügung.